nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Leichnam - Recht am Leichnam

Der Leichnam ist der Körper eines Menschen nach dem Eintritt des Todes. Zivilrechtlich ist der Leichnam eine herrenlose Sache. Der Leichnam geht mithin nicht in das Eigentum der Erben über.

Den Verwandten des Verstorbenen steht ein Aneignungsrecht zu, sofern der Verstorbene keine anderweitigen Verfügungen getroffen hat. Aneignungsberechtigt sind in der Reihenfolge zunächst der Ehegatte oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, danach die Kinder und sodann die Eltern des Erblassers.

Beispiel zum Leichnam - Recht am Leichnam

Der Verstorbene hat keine Verfügung im Hinblick auf seine Bestattung getroffen. Der Ehegatte bestimmt gegen den Willen der Eltern, die eine Erdbestattung wünschen, eine Bestattung in einer Urne in einem Friedwald.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie