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Offene Schrift

Die offene Schrift ist ein Schriftstück, das dem Notar mit der Erklärung übergeben wird, dass es den eigenen Letzten Willen enthält. Offen ist die Schrift dann, wenn der Notar sie lesen und zur Kenntnis nehmen kann. Verschlossen ist sie, wenn sie dem Notar in einem verschlossenen Umschlag übergeben wird.

Notarielle Tätigkeiten bei der offenen Schrift:

Der Notar beurkundet nur die Übergabe der Schrift. Bereits damit hat der Betreffende dann ein wirksames Testament errichtet. Auf diese Weise kann ausnahmsweise auch ein maschinengeschriebenes Testament in wirksamer Form errichtet werden, denn es kommt nur auf die Übergabe an, die beurkundet wird, nicht auf die - ansonsten zwingend (!) notwendige - handschriftliche Form der Testamentserrichtung.

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