Alleinerbe
Alleinerbe als Vollerbe
Der Alleinerbe ist derjenige, der alleine die Rechtsnachfolge des Erblassers angetreten hat. Zu unterscheiden ist, ob der Erbe Voll- oder nur Vorerbe geworden ist. Bei einer Vollerbschaft geht das Vermögen des Erblassers im Ganzen auf den Erben über und verschmilzt mit dessen eigenem Vermögen untrennbar zu einer Vermögensmasse. Dies birgt die Gefahr in sich, dass der Vollerbe mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haftet. Hierzu gibt es einige Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten, über die ein Fachanwalt für Erbrecht Rat erteilen kann.
Stellung des Vorerben
Der Vorerbe erhält aber nur ein getrenntes Sondervermögen, kann hierüber aber nicht völlig frei verfügen und verliert dieses wieder bei Eintritt des Nacherbfalls.
Treten mehrere die Rechtsnachfolge an, handelt es sich um Miterben, die in einer Erbengemeinschaft verbunden sind.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Alleinerbe"
26.7.2019(Un-) Wirksamkeit eines undatierten und unbestimmten Testaments
Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte über die Frage zu befinden, ob ein wirksames Testament auch auf ei ...23.6.2019
Leben ist kein Schaden
Der Bundesgerichtshof hat am 02. April 2019 einen Schadensersatzanspruch nach Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen verneint. Sachverhalt Unter dem Akten ...8.6.2019