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Altenteil
Das Altenteil ist eine Reallast, die durch notariellen Übergabevertrag zumeist im Bereich von landwirtschaftlichen Anwesen - insbesondere bei der Hofübergabe an die nächste Generation - eingeräumt wird und durch das die Altersversorgung des Übergebers gesichert werden soll. Zumeist betreffen solche Regelungen das Wohnen, die Versorgung mit Nahrung und Kleidung, aber auch die Zahlung von Geldrenten. Zur Absicherung werden diese in der Regel in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.