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Ankaufsrecht

Beim Ankaufsrecht handelt es sich um das bindende Angebot des Verkäufers an den künftigen Käufer, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu bestimmten Bedingungen zu kaufen. Bezieht sich das Ankaufsrecht auf ein Grundstück, muss es notariell beurkundet sein.

Das Ankaufsrecht ist vom Vorkaufsrecht zu unterscheiden. Hier hat der Vorkaufsberechtigte das Recht, bei Abschluss eines Kaufvertrages anstelle des Käufers zu den Bedingungen des Kaufvertrages als Käufer in den Vertrag einzutreten.

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