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Leibgedinge
Ein Leibgeding (auch Altenteil genannt) ist der Inbegriff von Nutzungen (z.B. Wohnrecht) und Leistungen (z.B. Geldrente, Pflegeleistungen) die im Rahmen eines sog. Leibgedingvertrages einem Vertragspartner zu Unterhaltszwecken zugesagt werden. Im Gegenzug wird eine Wirtschaftseinheit übertragen, aus der die Leistungen zumindest zum Teil gewonnen werden können.
Wirtschafteinheit dient der Erfüllung der vertraglichen Leistung
Bei der Wirtschaftseinheit handelt es sich zumeist um einen Hof oder eine Immobilie, die im Wege der vorweggenommen Erbfolge von einer Generation auf die nächste übertragen wird.
Verschiedenen landesgesetzliche Vorschriften enthalten Regelungen zu Leibgedingeverträgen.
Absicherung im Grundbuch ist möglich
Das Leibgeding kann im Grundbuch eingetragen und damit abgesichert werden.