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Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren handelt es sich um ein Verfahren, welches zur Wertermittlung von Immobilien dient. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in der Wertermittlungsverordnung (Paragraphen 21 bis 25). Diese Verfahren der Wertermittlung wird in erster Linie nur bei Immobilien angewendet, die keine Einnahmen erzielen, wie es beispielweise bei Mietobjekten der Fall ist. Unter solchen Immobilien fallen zum Beispiel Bahnhöfe, Immobilien für kulturelle Zwecke, Fabrikanlagen oder auch Einrichtungen für militärische Zwecke. Im Sachwertverfahren bemisst sich der Wert der jeweiligen Immobilie nach den Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Herstellung. Das Sachwertverfahren wurde auch für selbstgenutzte Objekte angewendet, wie Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Jedoch wird für diese Objekte heute das Vergleichswertverfahren empfohlen, da sich das Sachwertverfahren an den subjektiven Entscheidungsparametern der jeweiligen Nutzern orientiert. Beim Sachwertverfahren wird ermittelt, welche Kosten entstehen würden, wenn das Objekt neu erbaut werden müsste. Natürlich spielt anschließend die Abnutzung eine entscheidende Rolle. Der Wert der Abnutzung wird von dieser ermittelten Summe abgezogen.

Beispiel "Sachwertverfahren"

Zum Zwecke der Berechnung des Pflichtteils wird der Sachverständige S damit beauftragt, den Wert eines selbstgenutzten Einfamilienhauses in Stuttgart zu schätzen. Da es sich bei dem Objekt nicht um ein Renditeobjekt handelt, wird der Sachverständige in der Regel den Sachwert und nicht den Ertrags- oder Vergleichswert als maßgeblichen Wert heranziehen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Sachwertverfahren"

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