
Andreas Wolff - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht in Mannheim
Wolff Rechtsanwaltsgesellschaft mbHP 5, 11
68161 Mannheim
https://www.wolff-rechtsanwaelte.de


Andreas Wolff ist Fachanwalt für Erbrecht in Mannheim und seit über 30 Jahren auf das Erbrecht spezialisiert – von der Testamentsgestaltung bis zur Pflichtteilsstreitigkeit. Seine Kanzlei gründete er 1998 und hat sie seither konsequent auf das Erbrecht ausgerichtet. Heute führt er die Kanzlei unter dem Namen Wolff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – mit klarer Spezialisierung auf das Erbrecht.
Im Jahr 2004 beantragte er als erster deutscher Anwalt die Zulassung zum Fachanwalt für Erbrecht – nachdem er zuvor in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer maßgeblich an der Einführung dieses Fachanwaltstitels mitgewirkt hatte.
Mandanten schätzen seine langjährige Erfahrung, seine strategische Herangehensweise und das Fingerspitzengefühl, das besonders bei sensiblen familiären oder unternehmerischen Erbkonstellationen gefragt ist.
Er wurde mehrfach als Topanwalt für Erbrecht ausgezeichnet – unter anderem von FOCUS, Capital, WirtschaftsWoche und STERN. 2003 war er Mitbegründer des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten; seit 2016 gehört er dem Vorstand an, seit 2022 als Erster Vorsitzender.
Beratungsschwerpunkte im Erbrecht
Andreas Wolff berät seit Jahrzehnten zu allen zentralen Fragestellungen des Erbrechts – mit besonderem Fokus auf die Auseinandersetzung zerstrittener Erbengemeinschaften, die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie auf streitige Erbenfeststellungen. Die häufigsten Beratungsthemen sind:
Testamentsgestaltung
Die Gestaltung von Testamenten zählt zu einem der wichtigsten Bereiche seiner Tätigkeit. Ziel ist es, spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und individuelle Wünsche rechtssicher umzusetzen – zum Beispiel durch Ehegattentestamente, Berliner Testamente oder maßgeschneiderte Regelungen für Patchwork-Familien. Auch die Kombination mit Eheverträgen wird regelmäßig einbezogen.
Pflichtteilsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Andreas Wolff unterstützt seine Mandanten dabei, diese rechtssicher zu begrenzen – etwa durch gezielte testamentarische Gestaltungen oder lebzeitige Regelungen. Nach dem Tod vertritt er Mandanten dabei Ansprüche strategisch durchzusetzen oder Pflichtteilsansprüche abzuwehren.
Erbengemeinschaft
Die rechtliche Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften erfordert Fingerspitzengefühl, fundierte Strategie und tiefes Fachwissen. Das gilt um so mehr, wenn einzelne Erben untereinander zerstritten sind. Andreas Wolff begleitet seine Mandanten bei der Auflösung von Erbengemeinschaften, bei Nachlassauseinandersetzungen sowie bei Fragen rund um Teilungsversteigerungen oder Nachlassimmobilien.
Vorweggenommene Erbfolge
Durch lebzeitige Übertragungen – etwa von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen – lassen sich steuerliche Vorteile nutzen und künftige Streitigkeiten vermeiden. Andreas Wolff berät zu allen rechtlichen, steuerlichen und pflichtteilsrechtlichen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge.
Erbschaftsteuerrecht
Die steuerliche Optimierung spielt bei Vermögensnachfolgen eine zentrale Rolle. Andreas Wolff bezieht erbschaftsteuerliche Aspekte systematisch in seine Beratung ein – insbesondere bei der Gestaltung komplexer Übertragungsmodelle.
Hierzu erwarb er bereits 1996 die theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für Steuerrecht durch erfolgreichen Abschluss des Fortbildungskurses „Fachanwalt für Steuerrecht“ des Deutschen Anwalts Instituts.
Expertise & Erfahrung
Andreas Wolff gehört zu den erfahrensten Erbrechtsexperten Deutschlands. Bereits Mitte der 1990er Jahre erwarb er die theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für Steuerrecht – ein Vorteil, der seine erbrechtliche Beratung bis heute prägt.
Als erster Anwalt in Deutschland beantragte er 2004 die offizielle Zulassung zum Fachanwalt für Erbrecht. Möglich wurde dies auch durch sein vorheriges Engagement in der Bundesrechtsanwaltskammer, wo er von 2003 bis 2011 Mitglied der Satzungsversammlung und des Ausschusses für Fachanwaltschaften war und maßgeblich an der Einführung des Fachanwalt für Erbrecht mitgewirkt hat.
Seine Kanzlei firmiert seit 2018 als Wolff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Neben der anwaltlichen Arbeit ist Andreas Wolff seit vielen Jahren in der Fortbildung tätig – unter anderem als Dozent an der Hagen Law School mit dem Schwerpunkt Erbrecht und Unternehmensnachfolge.
Engagement & Mitgliedschaften
Andreas Wolff bringt seine fachliche Expertise seit vielen Jahren in verschiedene juristische Netzwerke und Organisationen ein. Er ist Gründungsmitglied des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten (NDEEX) und seit 2022 dessen Erster Vorsitzender.
Bereits 2002 rief er die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Mannheimer Anwaltsverein ins Leben. Zudem ist er seit 2001 Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und engagiert sich regelmäßig im fachlichen Austausch auf nationaler und internationaler Ebene.
Von 2003 bis 2011 war er Mitglied der Satzungsversammlung und des Ausschusses Fachanwaltschaften bei der Bundesrechtsanwaltskammer – mitgestaltend bei der Einführung des Fachanwaltstitels für Erbrecht.
Medien
Publikationen
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