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1.8.2008

Seit 01.08.2008 Erbschaftsteuer in Österreich abgeschafft!

Ab 1.8.2008 entfällt in Österreich die Erbschaftsteuer und wird durch ein Anmeldesystem für Schenkungen ersetzt. Die Neuregelung hat aber für Erbfälle mit deutschen auch negative Konsequenzen.
Gleichzeitig ist zum 01.08.2008 auch das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer zwischen Österreich und Deutschland seitens der Bundesrepublik Deutschland gekündigt worden. Damit unterliegt in Zukunft in bestimmten Fällen in Österreich vorhandenes Vermögen vollständig der Erbschaftsteuer in Deutschland.

Die deutsche Regelung
Der Erbschaftsteuer in Deutschland unterliegen u.a. Erwerbe von Todes wegen oder Schenkungen unter Lebenden, wenn einer der an dem Erwerbsvorgang Beteiligten ein Inländer im Sinne des § 2 ErbStG ist: ist also der Erblasser/Schenker oder der Erwerber "Inländer", so unterliegt der Erwerbsvorgang – unabhängig der Art und des Lageorts des Vermögens –in vollem Umfang der deutschen Erbschaftsteuer.

Die „Inländer“ – Eigenschaft besteht dann, wenn einer der Beteiligten im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs im Inland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Als Inländer gilt aber auch ein deutscher Staatsangehöriger, der sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben.

Vermeidung der Doppelbesteuerung
Bei einem grenzüberschreitenden Erwerbsvorgang kann eine Doppelbesteuerung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen oder durch eine Anrechnung ausländischer Steuer auf die im Inland entstehende Erbschaftsteuer erfolgen. Insbesondere Grundstücksübertragungen unterlagen der Erbschaftsteuer desjenigen Landes, in welchem das Grundstück lag.
Weil Grundstücke in Österreich nur mit einem im Verhältnis zum Verkehrswert geringen Steuerwert zur Erbschaftsteuer herangezogen wurden, ergab sich in der Regel in Österreich eine vergleichsweise geringe Erbschaftsteuer.

Ab 01.08.2008 unterliegt nun das gesamte Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer. Da Erbschaftsteuer in Österreich nicht (mehr) entsteht, kann keine Anrechnung einer österreichischen Erbschaftsteuer in Deutschland erfolgen. Da die Erbschaftsteuerbelastung ab 2009 in Deutschland voraussichtlich steigen wird, wird die Übertragung von in Österreich belegenen Vermögensteilen zu einer höheren Steuerbelastung führen.


Steuertipp:
Vorsicht ist geboten, die in Deutschland – wohl auch über den 31.12.2008 hinausgehende – vorhandene Erbschaftsteuerbelastung durch Verlagerung des Lebensmittelspunktes nach Österreich umgehen zu wollen. In Deutschland vorhandenes Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG (vor allem Grundstücke und Betriebsvermögen in Deutschland) unterliegt unabhängig vom Wohnort der Beteiligten immer der deutschen Steuerpflicht. Auch bei einem Umzug nach Österreich kann sich noch bis zu 10 Jahren eine sog. nachgelagerte Besteuerung ergeben (§ 4 AstG).

Quelle: Haufe


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