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Schenkungsteuer legal vermeiden: So übertragen Sie Vermögen steuerfrei

Viele Menschen möchten ihr Vermögen nicht erst nach dem Tod vererben, sondern bereits zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder nahestehende Personen weitergeben. Das ist grundsätzlich möglich – allerdings kann dabei Schenkungsteuer anfallen.

Ob und wie viel Steuer gezahlt werden muss, hängt vom Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis ab. Mit kluger Planung lassen sich jedoch Freibeträge optimal ausnutzen – und die Schenkungsteuer ausschließen oder deutlich reduzieren.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie Sie Vermögen steuerfrei verschenken können,
  • welche Freibeträge gelten,
  • wie Kettenschenkungen, Adoption oder eine Heirat helfen können
  • und worauf Sie bei Geld- oder Immobilienschenkungen achten sollten.
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Autorin dieser Seite:

Martina Klose
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht in Jena
Auf den Punkt gebracht: Schenkungsteuer legal vermeiden
  • Schenkungsteuer fällt an, wenn der Wert der Schenkung bestimmte Freibeträge übersteigt.
  • Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Schenker ab.
  • Alle zehn Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden – z. B. 400.000 € für Kinder.
  • Steuerlich begünstigt sind z. B. Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder und Enkel.
  • Kettenschenkungen, Heirat oder Adoption können die Steuerlast legal senken.
  • Auch große Bargeldschenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG).

1. Was ist die Schenkungsteuer?

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die beim unentgeltlichen Erhalt von Vermögenswerten anfällt – etwa bei Geld-, Immobilien- oder Unternehmensschenkungen. Sie fällt an, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach:

  • dem Wert der Schenkung,
  • dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem (→ Steuerklasse),
  • sowie dem individuell geltenden Freibetrag.

Ziel der Schenkungsteuer ist es, größere Vermögensübertragungen zu Lebzeiten steuerlich ähnlich zu behandeln wie eine Erbschaft.

Allgemeine Informationen zur Schenkungsteuer, Freibeträgen etc.

Expertentipp: Schenkung unbedingt melden!

Schenkungen müssen dem Finanzamt angezeigt werden – sowohl vom Schenker als auch vom Beschenkten. Die Frist beträgt drei Monate ab Übergabe (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Wer Schenkungen nicht meldet, riskiert ein steuerrechtliches Verfahren.

2. Schenkungsteuer vermeiden – diese Strategien helfen

Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt, kann durch eine clevere Gestaltung viel Schenkungsteuer sparen. Entscheidend sind dabei die richtigen Freibeträge, das Verwandtschaftsverhältnis und rechtssichere Modelle wie Kettenschenkungen oder Nießbrauch.

Im folgenden Video erklärt Ihnen Martina Klose, Fachanwältin für Erbrecht in Jena und Mitglied im Netzwerk Deutscher Erbrechts-Experten,
wie Sie Schenkungsteuer legal vermeiden und typische Fehler vermeiden können.

Video

Welche Optionen Schenkenden dabei zur Verfügung stehen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Schenkung clever gestalten – mit Unterstützung vom Experten

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3. Schenkungen steuerfrei – so nutzen Sie die Freibeträge richtig

Kurz erklärt:
Schenkungen bleiben steuerfrei, wenn sie unter dem geltenden Freibetrag liegen. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden – ein zentraler Hebel zur langfristigen Steuerersparnis.

Tipp: Frühzeitige Vermögensübertragungen helfen, Freibeträge im Zehnjahresrhythmus optimal zu nutzen und die Erbschaftsteuer zu senken.

Steuerfreibeträge im Überblick

Steuerklasse I

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder, Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkel (wenn Kind verstorben): 400.000 €
  • Enkel (regulär): 200.000 €
  • Urenkel: 100.000 €

Steuerklasse II

  • Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten/Neffen etc.: 20.000 €

Steuerklasse III

  • Alle anderen Personen (z. B. Freunde): 20.000 €

 

Expertentipp

Wer frühzeitig mit der Nachfolge beginnt, kann über Jahrzehnte hinweg große Vermögen steuerfrei übertragen – immer im Zehnjahresrhythmus.

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4. Schenkungsteuer vermeiden durch Adoption

Adoptivkinder sind steuerlich leiblichen Kindern gleichgestellt – mit einem Freibetrag von 400.000 . Das kann ein großer Vorteil sein, wenn die beschenkte Person sonst nur einen Freibetrag von 20.000 € hätte, z. B. als Neffe oder enge Vertrauensperson.

Auch Erwachsene können adoptiert werden – allerdings nur, wenn bereits eine enge, familienähnliche Bindung besteht. Eine bloße Steuerersparnis reicht dafür nicht aus.

Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption:

  • Bestehende, langjährige Eltern-Kind-ähnliche Beziehung
  • „Sittlich gerechtfertigter“ Hintergrund (z. B. familiäre Fürsorge, Integration in die Familie)
  • Überzeugende Darstellung vor dem Familiengericht

Expertentipp

Eine Adoption kann nicht nur steuerlich sinnvoll sein, sondern auch erbrechtlich die Nachfolge erleichtern – z. B. in Patchwork-Familien. Holen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat ein.

5. Freibetrag erhöhen durch Heirat

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner profitieren steuerlich:
Sie können sich bis zu 500.000 € steuerfrei schenken – das ist der höchste Freibetrag in Steuerklasse I.

Für unverheiratete Paare liegt der Freibetrag dagegen bei nur 20.000 – und der Steuersatz ist deutlich höher.

→ Eine Eheschließung kann sich daher lohnen, wenn größere Vermögenswerte übertragen werden sollen – etwa Immobilien oder Unternehmensanteile.

Expertentipp

Nicht nur Ehepartner selbst profitieren:
Auch Stiefkinder werden nach der Heirat wie leibliche Kinder behandelt – mit einem Freibetrag von 400.000 .
Das kann die steuerliche Situation der ganzen Familie verbessern.

 

6. Schenkungsteuer legal umgehen mit Kettenschenkung

Bei größeren Vermögenswerten reicht der Freibetrag oft nicht aus – doch mit einer sogenannten Kettenschenkung lässt sich die Steuerlast trotzdem legal vermeiden.

Beispiel: So funktioniert die Kettenschenkung

Sie möchten Ihrer Tochter 600.000 € schenken – der Freibetrag beträgt aber nur 400.000 €.
Lösung:
Sie schenken 200.000 € zunächst Ihrer Ehefrau (Freibetrag: 500.000 €), die diese dann ihrerseits steuerfrei an die Tochter weitergeben kann (Freibetrag: 400.000 €).

So wird das gesamte Vermögen steuerfrei übertragen – in zwei rechtlich eigenständigen Schritten.

 

Wichtig: Kein Zwang zur Weitergabe

Damit die Kettenschenkung anerkannt wird, darf der erste Beschenkte nicht verpflichtet sein, das Geld weiterzugeben.
Sonst wertet das Finanzamt den Vorgang als unmittelbare Schenkung an die Endperson – mit voller Steuerpflicht.

Expertentipp

Die Kettenschenkung ist besonders in Familien mit hohen Vermögenswerten sinnvoll – z. B. bei Immobilien oder Unternehmensanteilen. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob Ihre Vertragsgestaltung steuerlich Bestand hat.

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7. Immobilien schenken und Schenkungsteuer vermeiden

Wer Immobilien verschenken möchte, sollte besonders genau auf die steuerlichen Regeln achten. Denn bei großen Werten ist der Freibetrag oft schnell ausgeschöpft – vor allem bei Beschenkten aus Steuerklasse II oder III.

Steuerfrei: Das Familienheim an den Ehepartner verschenken

Das selbstbewohnte Familienheim kann steuerfrei an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden – sofort und ohne Haltefrist.

Voraussetzungen:

  • Die Immobilie ist der gemeinsame Hauptwohnsitz
  • Der Ehepartner lebt dort bereits mit oder zieht unverzüglich ein
  • Die Immobilie wird weiter selbst genutzt

→ Im Unterschied zur Erbschaft entfällt bei der lebzeitigen Schenkung die Zehnjahresbindung.

Expertentipp

Auch bei der Schenkung von Immobilien lassen sich Freibeträge durch geschickte Planung nutzen – etwa durch Ratenschenkungen oder den Vorbehalt des Nießbrauchs.


So können Sie steuerliche Vorteile nutzen, ohne auf laufende Erträge verzichten zu müssen.

8. Steuern sparen mit Ratenschenkungen im 10-Jahres-Takt

Wer größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen möchte, kann Schenkungen über mehrere Jahre verteilen. Denn: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen – etwa für Geldbeträge oder Immobilienanteile.

Beispiel: Statt eine Immobilie komplett zu verschenken, übertragen Sie sie in mehreren Etappen – z. B. als einzelne Eigentumswohnungen oder Bruchteile. So vermeiden Sie die Schenkungsteuer und reduzieren auch die Erbschaftsteuer.

 

Expertentipp

Wichtig ist eine strategische Planung – insbesondere bei Immobilien. Teilbarkeit, Verkehrswert und Nießbrauch sollten juristisch und steuerlich sauber abgestimmt sein.

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9. Pflegepersonen steuerfrei beschenken

Pflegebedürftige Menschen können ihren Betreuerinnen oder Betreuern bis zu 20.000 € steuerfrei schenkenzusätzlich zum regulären Freibetrag.

→ Das gilt dann, wenn die Pflegeperson die Betreuung ehrenamtlich oder nur geringfügig vergütet übernommen hat.

Die Regelung ist besonders relevant für:

  • enge Freunde oder Nachbarn, die regelmäßig helfen,
  • nicht verwandte Pflegepersonen,
  • Angehörige, die keine finanzielle Entlohnung erhalten.

Expertentipp

Dieses steuerfreie Geschenk ist eine Form der Anerkennung – und rechtlich möglich, wenn es gut dokumentiert ist. Sichern Sie sich im Zweifel ab, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Weitere Fragen und Antworten

Gelegenheitsgeschenke – wann sie steuerfrei sind

Nicht jede Schenkung führt automatisch zur Schenkungsteuer.
Geschenke zu besonderen Anlässen sind steuerfrei – sofern sie angemessen sind.

Typische steuerfreie Gelegenheiten:

  • Geburtstag oder Hochzeit
  • bestandene Prüfung
  • Jubiläum oder Familienfeier

→ Entscheidend ist, dass der Wert des Geschenks zum Anlass und zur persönlichen Beziehung passt.
Was bei einem Durchschnittsverdiener ungewöhnlich wäre, kann bei sehr vermögenden Personen noch als üblich gelten.

Expertentipp

Auch großzügige Geschenke können steuerfrei bleiben – wenn sie als Gelegenheitsgeschenk plausibel begründbar sind. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, um spätere Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Was ein Anwalt beim Thema Schenkungsteuer für Sie tun kann

Die Möglichkeiten zur legalen Steuervermeidung bei Schenkungen sind vielfältig – ob durch Freibeträge, Kettenschenkungen, Ratenschenkungen oder den Nießbrauch.

Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt hilft Ihnen dabei:

  • die für Sie passenden Gestaltungswege rechtssicher umzusetzen,
  • Verträge und Zeitabstände korrekt zu planen,
  • steuerliche Risiken zu vermeiden – z. B. durch falsche Schenkungsabfolge oder fehlende Dokumentation.

→ So stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nicht unnötig durch Steuern belastet wird – und Ihre Nachfolge langfristig abgesichert ist.

Unser Netzwerk – Ihr Vorteil

Im Netzwerk Deutscher Erbrechts-Experten (NDEEX) finden Sie ausschließlich erfahrene Anwältinnen und Anwälte mit Spezialisierung im Erbrecht.
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