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Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist die Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer Kapital bildenden Geldanlage. Damit wird das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers voll abgesichert und gleichzeitig wird Kapital angespart, das zum Beispiel für die Altersversorgung herangezogen werden kann. Die Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall ist abhängig von der Überschussbeteiligung, die durch die Versicherung zusätzlich gezahlt wird. Die Überschussbeteiligung wird zur garantierten auszahlbaren Versicherungssumme hinzuaddiert. Sie ist kein Garantiebetrag, sondern davon abhängig, wie effizient die Versicherung die Versicherungsbeiträge anlegen konnte und welchen Gewinn die Versicherung damit erzielt hat. Die Kapitallebensversicherung ist rechtlich gesehen ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall gemäß §§ 328, 330 BGB. Deshalb fällt die Lebensversicherungsleistung in aller Regel nicht in den Nachlass. Vielmehr steht die Versicherungsleistung demjenigen zu, der im Vertrag als Begünstigter angegeben wurde, siehe Bezugsberechtigung.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Kapitallebensversicherung"

9.7.2017

Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberchtigung

  Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.04.2010 ist die Frage, auf welcher Grundlage der Pflichtteilsergänzung ...



9.5.2010

BGH-Entscheidung über Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht

Eine Entscheidung des Bundesgerichts (BGH) vom Mittwoch, 28.04.2010 stärkt die Position von Pflichtteilsberechtigten nach dem Tod eines nahen Angehörigen.. ...



6.5.2009

Anfechtung der Anfechtung der Erbschaftsannahme grundsätzlich möglich

Stirbt ein Erblasser, ist es für die potentiellen Erben oftmals nicht zu überblicken, inwieweit er einen positiven Nachlass hinterlassen hat. Mit der gesetzlich festgelegten Ausschlagungsfri ...



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