nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Schenkungsteuer

Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden erhoben wird. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geregelt. 

Beispiel "Schenkungsteuer"

Die nichtehelichen Partner M und F leben seit langer Zeit zusammen. Anlässlich eines Lottogewinns überweist F 50.000,00 € an M. Die Überweisung ist eine Schenkung. Als nichteheliche Partner werden M und F steuerlich wie Fremde behandelt. Der Betrag der über den Schenkungssteuerfreibetrag von 20.000,00 € hinausgeht muss mit 30 % versteuert werden. M muss also 9.000,00 € Schenkungsteuer bezahlen. Die Schenkung muss unaufgefordert dem Finanzamt angezeigt werden!

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Schenkungsteuer"

18.5.2019

Abfindungszahlung nach beeinträchtigender Schenkung bei Schenkungsteuer abzugsfähig

Das Finanzgericht Münster (3 K 1237/17 Erb) hat mit Urteil vom 14.02.19 entschieden, dass die Abfindungszahlung, die ein [vom Vorerben] Beschenkter zur Abwendung eines Herausg ...



24.3.2019

Steuerrechtliche Aspekte

Einige Jahre vor seinen Tod übertrug ein Landwirt seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf seinen Sohn. Er behielt sich für sich und seine Ehefrau einen unentgeltlichen ...



13.7.2018

Aber: Kein steuerpflichtiger Erwerb bei Einladung zur Luxuskreuzfahrt

Die großen Ferien stehen vor der Tür und immer mehr Menschen verbringen die schönste Zeit des Jahres auf einem Kreuzfahrtschiff. Das Finanzgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie