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Erbteil

Als Erbteil beeichnet man den Anteil eines Miterben am Nachlass. Der Erbteil richtet sich entweder nach den Bestimmungen des Erblassers oder der gesetzlichen Erbfolge.

Jeder Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass im Ganzen veräußern oder verpfänden.

Zählt ein Haus oder Eigentumswohnungen zum Nachlass, muss zunächst deren Wert ermittelt werden.

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Stimmrecht in Höhe des Erbteils

Bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wird die Höhe des Erbteils „nur" bei der Verwaltung des Nachlasses oder der Verfügung über Nachlassgegenstände relevant. Denn die Stimme eines Miterben zählt bei der Beschlussfassung nur in Höhe seines Erbteils.

Ansonsten kommt dem Erbteil erst bei der Auseinandersetzung Bedeutung zu, denn hier entscheidet die Höhe des Erbteils über die quotale Verteilung des Nachlasses.

 

Was ist der Unterschied zwischen Erbteil und Pflichtteil?

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