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Erbschaftsteuer-Freibetrag: die wichtigsten Informationen auf einen Blick

In Deutschland müssen Erben Erbschaftsteuer zahlen, wenn Sie Vermögenswerte aus einem Nachlass erhalten. Die Erbschaftsteuer ist jedoch nicht auf den gesamten Wert der Erbbeteiligung zu zahlen. Jeder Erbe hat einen sogenannten Erbschaftsteuer-Freibetrag. Wie hoch dieser ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe ab.

Wie hoch der Erbschaftsteuer-Freibetrag in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad ist, welche verschiedenen Steuerklassen es gibt und was es mit Versorgungsfreibeträgen auf sich hat, haben wir für Sie übersichtlich aufbereitet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Jeder Erbe/Vermächtnisnehmer in Deutschland hat Anspruch auf einen Erbschaftsteuer-Freibetrag.
  • Die Höhe des Erbschaftsteuer-Freibetrags ist vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe/Vermächtnisnehmer und Erblasser abhängig.
  • Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zu einem Alter von 27 Jahren haben zusätzlich zum Erbschaftsteuer-Freibetrag Anspruch auf einen Versorgungsfreibetrag.
  • Vor allem bei großen Vermögen lohnt sich eine frühzeitige und steueroptimierte Nachlassplanung beim erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht. 

1. Entscheidet die Steuerklasse über den Erbschaftsteuer-Freibetrag in Deutschland?

Im deutschen Erbrecht gibt es insgesamt drei Steuerklassen. Die Zugehörigkeit zu einer Steuerklasse bedeutet aber noch nicht automatisch den gleichen Erbschaftsteuer-Freibetrag. Dieser kann sich innerhalb der Steuerklassen abhängig vom Verwandtschaftsgrad nochmal unterscheiden. In folgender Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Erbschaftsteuerklassen: 

Steuerklasse Wer gehört zur Steuerklasse?
Steuerklasse I
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Abkömmlinge (leibliche Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder)
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
Steuerklasse II  
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder und Schwiegereltern
  • Geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 
Steuerklasse III  
  • alle übrigen entfernten Verwandten
  • alle anderen nicht verwandte Freunde und Bekannte  

Es gilt: Die Erbschaftsteuerfreibeträge können in den Steuerklassen unterschiedlich hoch sein. In der Steuerklasse I gibt es beispielsweise verschiedene Erbschaftsteuer-Freibeträge. Zudem haben Angehörige der Steuerklasse I einen höheren Erbschaftsteuer-Freibetrag als solche der Steuerklassen II und III.

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2. Überblick - Erbschaftsteuer Freibeträge

Entdecken Sie in der untenstehenden Infografik eine übersichtliche Darstellung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer je nach Familienverhältnis und erfahren Sie, welche Freibeträge für Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister gelten.

Infografik Erbschaftsteuer Freibeträge

3. Was hat der Erbschaftsteuer-Freibetrag mit dem Versorgungsfreibetrag zu tun?

Zusätzlich zum Erbschaftssteuer-Freibetrag haben der Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner und die Kinder in Deutschland zusätzlich Anspruch auf einen Versorgungsfreibetrag, der – wie der Name schon sagt – die Versorgung der hinterbliebenen Person sicherstellen soll. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf einen pauschalen Versorgungsfreibetrag. Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag abhängig vom Alter des Kindes, bis er schließlich komplett wegfällt:

Erbe  Versorgungsfreibetrag in €
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner
256.000
Kinder bis zu 5 Jahren 52.000
Kinder bis zu 10 Jahren
41.000
Kinder bis zu 15 Jahren  30.700
Kinder bis zu 20 Jahren 20.500
Kinder bis zu 27 Jahren 10.300
Kinder nach Vollendung des 27. Lebensjahres 0

Beispiel:

Ein Erblasser hinterlässt seiner Ehefrau ein Gesamtvermögen von 2 Millionen Euro. Die Ehefrau hat einen Erbschafsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro und einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Somit bleibt ein steuerpflichtiges Erbe in Höhe von 1.244.000 Euro übrig.

Als Angehörige der Steuerklasse I wird bei der Höhe der Erbschaft ein Steuersatz von 19 Prozent angewendet. Demzufolge muss die Ehefrau 236.360 € Erbschaftsteuern bezahlen. Ohne Versorgungsfreibetrag wären Erbschaftsteuern in Höhe von 285.000 € angefallen, also fast 50.000 € mehr. 

Zu beachten gilt: Erwirbt die Ehefrau vom Erblasser vertraglich begründete Rentenrechte, so wird der Steuerfreibetrag zunächst dafür verwendet. Nur der nicht verbrauchte Anteil kann dann auf den erbrechtlichen Erwerb angerechnet werden.

4. Erbschaftsteuer-Freibeträge bei Häusern und Immobilien

Sind Häuser oder Immobilien Teil des Nachlasses, so unterliegen diese ebenfalls der Steuerpflicht. Demzufolge wird der Verkehrswert des Hauses oder der Immobilie dem Nachlass zugerechnet. Vom Gesamtwert werden der Erbschaftsteuer-Freibetrag und eventuell der Versorgungsfreibetrag abgezogen und auf den Rest sind Erbschaftsteuern zu entrichten.

Allerdings gibt es von dieser Regelung einige Ausnahmen bzw. Sonderregelungen. So kann die Erbschaftsteuer auf Immobilien beispielsweise entfallen, wenn der Erbe nach dem Erbfall insgesamt 10 Jahre lang selbst in der geerbten Immobilie wohnt.  Allerdings gilt dieses Privileg nur für sogenannte Familienheime. Darunter versteht man Immobilien, in denen der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat bzw. seinen Lebensmittelpunkt hatte. Zudem können von der Regelung nur Ehegatten und Lebenspartner profitieren. Kinder werden nur bis zu einer Wohnfläche des Familienheims von bis zu 200 m² begünstigt. 

Sie haben Fragen dazu oder möchten sich allgemein über Erbschaftsteuer-Freibeträge informieren? Dann kontaktieren Sie jetzt einen

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Insbesondere bei einem großen Nachlass oder wenn Sie Personen aus den Erbschaftsteuerklasse II oder III beträchtliche Beträge vererben möchten, lohnt sich eine frühzeitige steueroptimierte Nachlassplanung. So kann die Erbschaftsteuer über den Freibetrag hinaus beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten erheblich gesenkt werden. Unter Umständen kommt auch eine Adoption in Betracht, um den Erbschaftsteuer-Freibetrag einer Person zu erhöhen, die einen großen Teil des eigenen Nachlasses erhalten soll.

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