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Ortsangabe

In einem Testament soll der Ort und der Zeitpunkt der Errichtung angegeben werden. Das Fehlen dieser Angaben macht das Testament nicht ungültig, kann aber zu Problemen führen, wenn ein weiteres Testament gefunden wird und unbekannt ist, welches Testament zuletzt errichtet wurde und damit maßgeblich für die Erbfolge sein soll.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Ortsangabe"

18.5.2017

Wirksamkeit eines Ehegattentestaments

Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.01.2017 - I-3 Wx 55/16) hatte über die Wirksamkeit eines handschriftlichen Ehegattentestaments ...



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