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Prozesskosten

Prozesskosten – was gehört dazu?

Prozesskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren entstehen. Sie setzen sich aus zwei Kostenblöcken zusammen:

  • Gerichtskosten

  • außergerichtlichen Kosten

Beide Positionen spielen insbesondere im Erbrecht eine wichtige Rolle, da Streitigkeiten häufig hohe Streitwerte haben und das Kostenrisiko erheblich sein kann.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten bestehen aus:

  • Gerichtsgebühren

  • gerichtlichen Auslagen (z. B. für Zustellungen oder Sachverständige, wenn diese vom Gericht beauftragt werden)

Sie werden auf Grundlage gesetzlicher Kostenordnungen erhoben, insbesondere nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie dem GNotKG.
Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens und ist daher grundsätzlich gut kalkulierbar.

Außergerichtliche Kosten

Zu den außergerichtlichen Kosten zählen vor allem:

  • Anwaltskosten

  • Kosten für privat beauftragte Sachverständige, soweit diese zur Vorbereitung oder Unterstützung des Verfahrens erforderlich sind

Die Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Auch hier ist der Streitwert maßgeblich, sodass sich die zu erwartenden Gebühren in vielen Fällen im Voraus abschätzen lassen.

Nicht oder nur eingeschränkt planbar sind hingegen Kosten für Gutachten, da deren Umfang und Aufwand im Vorfeld oft nicht genau feststehen. In solchen Fällen ist lediglich eine grobe Kostenschätzung möglich.

Wovon hängt die Höhe der Prozesskosten ab?

Die Gesamthöhe der Prozesskosten hängt insbesondere ab von:

  • dem Streitwert

  • der Instanz (z. B. erste oder zweite Instanz)

  • dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

  • der Notwendigkeit von Gutachten oder Beweisaufnahmen

Je höher der Streitwert und je komplexer das Verfahren, desto größer ist das Kostenrisiko.

Beispiel: Prozesskosten bei einem Streitwert von 100.000 €

Nachfolgend ein vereinfachtes Beispiel für ein Verfahren in erster Instanz:

Streitwert: 100.000 €

Anwaltskosten der eigenen Partei:

  • Verfahrensgebühr (1,3): 1.953,90 €

  • Terminsgebühr (1,2): 1.803,60 €

  • Auslagenpauschale: 20,00 €

  • Zwischensumme: 3.777,50 €

  • Umsatzsteuer (19 %): 717,73 €
    Summe: 4.495,23 €

Anwaltskosten der Gegenseite:
entsprechend ebenfalls 4.495,23 €

Gerichtskosten:

  • 3,0 Gebühren nach GKG: 3.078,00 €

Gesamtkostenrisiko

Gesamte Prozesskosten:
12.068,46 €

Dieses Beispiel zeigt, dass bereits in erster Instanz ein erhebliches finanzielles Risiko entstehen kann – selbst ohne zusätzliche Kosten für Sachverständige oder weitere Verfahrensschritte.

Einordnung für Erblasser und Erben

Gerade im Erbrecht sollte das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens frühzeitig bedacht werden. In vielen Fällen kann eine rechtzeitige und durchdachte Gestaltung helfen, kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden oder zumindest kalkulierbar zu halten.

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