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Singularsukzession

Singularsukzession bedeutet Einzelrechtsnachfolge. Im Unterschied zu der Universalsukzession, bei der der Rechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten seines Vorgängers eintritt, wird die Rechtsnachfolge bei der Singularsukzession nur hinsichtlich eines bestimmten einzelnen Gegenstandes oder Rechtes angetreten.

Beispiel "Singularsuzession"

Der Franzose F lebt in Frankreich und bestimmt in seinem Testament dass seine Frau ihn alleine beerbt. Seine Tochter T, die in Tübingen studiert, soll im Wege des Vermächtnisses seine Studentwohnung in Tübingen erhalten. Da französischen Erbrecht Anwendung findet wird die Tochter in der Sekundes des Todes des F Eigentümerin der Wohnung in Tübingen. Der restliche Nachlass geht an seine Frau. Werden einzelne Nachlassgegenstände unmittelbar mit dem Tod an Personen weitergegeben, nent man dies Singularsukzession.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Singularsukzession"

23.7.2007

Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen und Vermächtnis

Bei eigenhändigen Testamenten taucht in der Praxis häufig die Auslegungsfrage auf, wie eine Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen von einem Vermächtnis abzugrenzen ist. ...



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