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Zivilprozess

Als Zivilprozess wird ein gerichtliches Verfahren bezeichnet, wenn die zu entscheidenden Fragen auf der Grundlage des bürgerlichen Rechts zu beurteilen sind.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Art und Weise des Verfahren im Zivilprozess sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Erbrechtliche Streitigkeiten werden in einem Zivilprozess entschieden. Bei einem Streitwert bis EUR 5.000,- ist das Amtsgericht zuständig, ab EUR 5.000,- das zuständige Landgericht. Es ist das Rechtsmittel der Berufung möglich.

 

Beispiele für Zivilprozesse 

Bei den gerichtlichen Verfahren über die Feststellung von Erbrechten, Pflichtteilsrechten oder auch bei Zahlungsklagen handelt es sich jeweils um Zivilprozesse.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zivilprozess"

18.6.2017

Keine Zuweisung von Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers an ein Schiedsgericht durch Erblasser

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Beschluss vom 17.05.2017, Az.: 4 ZB 25/16 vor kurzer Zeit zu entschieden, ob die Übertragung de ...



27.10.2016

Feststellungslast eines Kindes hinsichtlich seiner Zeugung vor dem Tode des Erblassers.

Wenn nicht mit hinreichender Gewissheit auszuschließen ist, dass ...



14.8.2015

Ein nachgewiesener Verkehrswert kann dem tatsächlich erzieltem Verkaufserlös bei der Pflichtteilsberechnung vorgehen.

Grundsätze der Bewertung im Pflichtteilsrecht Bei Pflichtteil ...



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