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27.10.2016
14.8.2015
Zivilprozess
Als Zivilprozess wird ein gerichtliches Verfahren bezeichnet, wenn die zu entscheidenden Fragen auf der Grundlage des bürgerlichen Rechts zu beurteilen sind.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Art und Weise des Verfahren im Zivilprozess sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Erbrechtliche Streitigkeiten werden in einem Zivilprozess entschieden. Bei einem Streitwert bis EUR 5.000,- ist das Amtsgericht zuständig, ab EUR 5.000,- das zuständige Landgericht. Es ist das Rechtsmittel der Berufung möglich.
Beispiele für Zivilprozesse
Bei den gerichtlichen Verfahren über die Feststellung von Erbrechten, Pflichtteilsrechten oder auch bei Zahlungsklagen handelt es sich jeweils um Zivilprozesse.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zivilprozess"
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