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24.02.2026

Online

Uhrzeit: 17:00 - 18:30
Preis: 0.00 €
Anmeldung: Kanzlei Lauck, Tel.: (03 51)65 88 77-0 oder per E-Mail info@ra-lauck.de



Ihre Immobilie und Pflegeheimkosten

Diese Veranstaltung wird angeboten von:
Fachanwältin für Erbrecht - Patricia Goratsch

Patricia Goratsch

Fachanwältin für Erbrecht
Dresden

Vielen ist nicht bewusst, dass bei einem späteren Pflegeheimaufenthalt grundsätzlich das gesamte Vermögen heranzuziehen ist, wenn die eigene Rente nicht ausreicht. Rechtsanwältin Goratsch erläutert die Situation und gibt Tipps.

Wann muss eine Immobilie zur Deckung der Pflegeheimkosten genutzt werden?

Eine selbstgenutzte Immobilie gilt häufig als Schonvermögen und muss daher nicht verkauft werden, solange sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Was wird dabei häufig übersehen?

Das Sozialamt kann idR nach dem Tod des Bedürftigen die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen zurückfordern. Die Erben könnten gezwungen sein, dann die Immobilie zu verkaufen.

Wann müssen Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen?

Kinder können zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet sein, abhängig u.a. von ihrem Einkommen und der finanziellen Situation der Eltern.

Warum kann eine Immobilienschenkung von Vorteil sein?

Das Sozialamt kann nur innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung das Geschenk zurückfordern, wenn der Schenker pflegebedürftig wird und die Kosten nicht selbst tragen kann. Daher sind solche Maßnahmen frühzeitig zu treffen.

Welche Nachteile haben Schenkungen?

Die ältere Generation gibt einen Teil ihres Vermögens und Einflusses an die Kinder ab. Dies kann zu Streitigkeiten führen. Auch rechtlich sind besondere Fallstricke zu beachten (Pflichtteil, Wohnrecht, Steuer etc.).

Was können Sie empfehlen?

Klären Sie Ihre Ziele und gestalten Sie Übergabeverträge entsprechend. Manchmal reicht schon ein maßgeschneidertes Testament. Auf jeden Fall aber ist die Abstimmung mit einem Profi empfehlenswert.








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