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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patricia Goratsch
Fachanwältin für ErbrechtDresden
Unfall, Schlaganfall, Demenz. Wer darf über medizinische Maßnahmen entscheiden? Wer verwaltet das Vermögen, regelt Verträge oder trifft Alltagsentscheidungen? Wer nicht vorgesorgt hat, überlässt diese Entscheidungen einem gerichtlichen Betreuer.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind keine bloßen Formulare, die für alle passen. Sie sind Ihr juristisches Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr Wille zählt – und nicht das, was Ärzte, Behörden oder Angehörige „für richtig“ halten.
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer. Selbst Ehepartner oder Kinder dürfen dann nicht automatisch entscheiden. Dies führt zu gerichtlicher Kontrolle, getrennte Konten, bürokratische Hürden.
Die Patientenverfügung schützt davor, gegen den eigenen Willen künstlich am Leben erhalten zu werden oder zu früh auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Sie muss sehr konkret formuliert und individuell durchdacht sein.
Viele Menschen glauben, sie seien mit einem Formular aus dem Internet sicher. Doch Vordrucke sind oft zu allgemein, manchmal rechtlich lückenhaft. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass Ärzte und Gerichte sie nicht anerkennen oder Ihr Bevollmächtigter wichtige Entscheidungen nicht treffen kann. Wer vorsorgen will, sollte sich daher fachkundig beraten lassen, um sicherzustellen, dass sein eigener Wille klar, eindeutig und rechtswirksam festgehalten ist.
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