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Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsverfügung kann man für den Fall seines Todes regeln, wie im einzelnen die Bestattung erfolgen soll (z.B. Feuer- oder Seebestattung, anonymes Grab etc.) und wer sich darum kümmern soll (Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten). Hierdurch kann man Streit vermeiden und klar regeln, wie man bestattet werden will. Für die Hinterrbliebenen ist dies eine große Hilfe.

Für die Bestattungsverfügung gibt es keine Formvorschrift, so dass sie auch maschinenengeschrieben sein kann. Sie muss aber unterschrieben sein. Sie sollte dem in der Verfügung Bestimmten bekannt und für ihn verfügbar sein, damit er auch entsprechend handeln und seine Berechtigung gegebenenfalls auch nachweisen kann.

Daneben besteht die Möglichkeit mit etwaigen Bestattungsunternehmen sogenannte Bestattungsvorsorgverträge abzuschließen und alle Einzelheiten konkret zu vereinbaren.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Bestattungsverfügung"

15.8.2019

Das Totenfürsorgerecht

Häufig entsteht Streit zwischen den Hinterbliebenen, wie die Bestattung durchzuführen ist oder wie die Grabpflege erfolgen soll. So musste sich der Bundesgerichtshof erst dieses Jahr mit ...



25.6.2017

Schmerzensgeld wegen rechtwidriger Umbettung eines Verstorbenen gibt es nur ausnahmsweise

Das Landgericht Krefeld (1 S 68/16) hatte in zweiter Instanz zu entscheiden, ob die Tochter eines Verstorbenen gegen dessen zweite Ehefrau einen Schmerzensgeldanspruch hat. Anlass des Rechtsstreits ...



5.12.2010

Bestattungsverfügung - ein sinnvolles Instrument der Streitvermeidung und Vorsorge

Wer vermeiden möchte, dass sich später seine Verwandten und/oder neue Lebensgefährte/in über den Ort und die Art und Weise der Bestattung streiten, sollte sich zu einer so genan ...



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