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Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergeht. Das Erbrecht wird durch Grundgesetz (GG Art.14) garantiert und im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Darüber hinaus kommen zahlreiche Regelungen u.a. handelsrechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Natur hinzu. Jedem steht die Testierfreiheit zu, also das Recht auf Vererbung durch ein Testament oder Erbvertrag.

Wird dieses nicht genutzt, so gilt die gesetzliche Erbfolge.

Der Gesetzgeber hat neben der allgemein geltenden Testierfreiheit einige besondere erbrechtliche "Werkzeuge" in das Erbrecht aufgenommen.

Beispiele:

- Vermächtnis

- Vor-Nacherbschaft

- Teilungsanordnung

- gemeinschaftliches Testament

- Erbvertrag

- Testamentsvollstreckung

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