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Anwachsung

Was bedeutet "Anwachsung"?

Im Erbrecht ist Anwachsung die Erhöhung eines feststehenden Erbteils durch Wegfall eines Miterben. Fällt einer von mehreren Miterben vor oder nach dem Erbfall weg, z. B. durch Tod, Ausschlagung, Erbverzicht, so wächst sein Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an.

Beispiel: Der verwitwete Erblasser E hat drei Kinder A,B und C. C hat keine Kinder. E verstirbt. Es tritt gesetzliche Erbfolge ein. C schlägt die Erbschaft aus. Eigentlich sieht das Gesetz die gleiche Beteiligung der Kinder, mithin jedes Kind ein Drittel, am Nachlass des Vaters vor. Durch die Ausschlagung wächst der Erbteil den verbleibenden Erben an, wenn, wie im Beispielsfall kein Ersatzerbe des C existiert. A und B beerben E jeweils zur Hälfte.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Anwachsung"

12.8.2018

Erbeinsetzung entfernter Verwandter - Ersatzerbfolge oder Anwachsung bei Wegfall?

Häufig setzen spätere Erblasser in ihrem Testament Kinder, entfernte Verwandte oder sonstige Dritte zu Erben ein, ohne zu bedenken oder zu regeln, wer Erbe werden soll, wenn die bedachte ...



13.3.2018

Nach Abschichtung keine Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich

Das Oberlandesgericht Köln ( ...



27.3.2015

Bindungswirkung bei Versterben eines als Erbe eingesetzten Kindes

Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen, erlangt mit dem Tod des Erstversterben ...



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