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Bewertung des Nachlasses

Die Bewertung des Nachlasses hat Bedeutung bei der Berechnung des Pflichtteils.

Die Bewertung des Nachlasses hat insbesondere für die Berechnung eines Pflichtteils bei allen Aktiva und Passiva mit dem Verkehrswert zum Sterbetag zu erfolgen.

Wenn sich die Beteiligten über den Wert im Einzelfall nicht einigen können oder wollen, ist auf Kosten des Nachlasses in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Bewertung des Nachlasses"

10.6.2015

Berechnung des Nachlasses nach Gutachten oder Verkaufserlös?

Die Feststellung, welchen Bestand und Wert ein Nachlass hat, ist eine äußerst wichtige Aufgabe nach dem Erbfall, deren Bedeutung aber leider oft unterschätzt wird. Bedeutung hat sie ...



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