Testament
Mit einem Testament bestimmt man zu Lebzeiten,wer Erbe wird, welche Vermögenswerte aus Anlass des eigenen Todes auf welche Personen oder Instituionen übergehen. Eine andere Form der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag.
Die Erklärung kann durch Beurkundung bei einem Notar mit Hinterlegung, aber auch privat in Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments erfolgen, das auch Ort und Zeit der Abfassung des Testaments enthalten sollte.
Durch ein Testament verfügt der Erblasser, dass Pflichten und Rechten auf bestimmte Personen übergehen sollen. Dabei kann der Erblasser Bestimmungen hinsichtlich Erbeinsetzung, Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Beschränkung des Pflichtteils, Aussetzung eines Vermächtnisses, Auflagen, Teilungsanordnungen und bezüglich einer Anordnung der Testamentsvollstreckung festlegen.
Gemeinschaftliches Testament
Eine Sonderform des Testaments ist das gemeinschaftliche Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig begünstigen und gemeinsame Nachlassverfügungen festlegen, die dann aber auch nicht ohne Weiteres einseitig wieder zurückgenommen werden können. Die bekannteste Variante ist das Berliner Testament.
Die Erstellung eines Testaments setzt Testierfähigkeit voraus.
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