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Testamentsanfechtung

Eine Testamentsanfechtung kann von einem durch das Testament unmittelbar Benachteiligten vorgenommen werden , wobei erhebliche Anfechtungsgründe angeführt werden müssen. Diese sind in den §§ 2078 und 2079 BGB niedergelegt. Insbesondere kann dann - binnen Jahresfrist- von Personen, welchen die Aufhebung der letztwilligen Verfügung zustatten kommen würde, angefochten werden, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser bei Abfassung eines Testaments im Irrtum war oder die Verfügung so gar nicht abgeben wollte bzw. bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben hätte.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Testamentsanfechtung"

11.4.2016

Neues Fachbuch von FAErbR Wolfgang Roth

Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth hat in seinem neuen Buch "Erbfall und Betreuungsrecht" die Schnittstelle zwischen Betreuungsrecht und Erbrecht umfassend aufg ...



5.1.2016

Voraussetzung einer wirksamen Testamentsanfechtung wegen enttäuschter Pflegeerwartung

Das OLG Jena hatte mit Beschluss vom 14.01.2015 – 6 W 76/14 – zu entscheiden, ob ein eingesetzter Erbe – das Patenkind der Erblasserin – durch die ...



3.2.2015

Anfechtung durch den neuen Ehegatten

Aktuell hatte sich das OLG Hamm (Beschluss vom 28.10.2014 - 15 W 14/14) mit der Frage zu beschäftigen, ob die zweite Ehefrau des verstorbenen Ehemannes dessen Erbeinsetzung der ersten, ges ...



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