nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Teilungsverbot

Teilungsverbot ist eine Anordnung des Erblassers, in der dieser verfügt, dass der Nachlass nicht unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden darf. Die Ausschließung kann allerdings für höchstens 30 Jahre erfolgen. Vgl. § 2044 BGB. Durch einstimmigen Beschluss können sich allerdings die Erben über das Teilungsverbot hinwegsetzen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Teilungsverbot"

23.7.2007

Die Erbteilungsklage

Scheitert eine Einigung der Miterben über die Aufteilung des Nachlasses, kann jeder Miterbe als letztes Mittel die Nachlassteilung mittels Klage erzwingen. Der Berater muss dabei den Antrag mi ...



14.11.2006

Teilauseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker?

Einzelne Miterben verlangen vom Testamentsvollstrecker nicht selten die baldige Freigabe einzelner Nachlassgegenstände bevor der endgültige Teilungsplan vorliegt. Streitig ist, ob der Testam ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie