nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Pflichtteil

Der Pflichtteilsanspruch steht einem Kind nach dem Tod eines Elternteiles zu. Die Eltern haben Pflichtteile nach dem Tod ihres Kindes nur dann, wenn der oder die Verstorbene selbst keine Kinder hatte.

Darüber hinaus ist der Ehegatte des/der Verstorbenen pflichtteilsberechtigt.

Auf den Pflichtteil kann verzichtet werden. Hierfür ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Der Pflichtteil muss vom Berechtigten gegenüber den Erben geltend gemacht werden, anderenfalls verjährt er. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist UND der/die Berechtigte von dem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§§ 195,199 Abs. 1 BGB).

Der Pflichtteil kann nicht dadurch umgangen werden, dass der/die Erblasser/in kurz vor seinem/ihrem Tod sein/ihr Vermögen verschenkt, da aus Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tode ein Pflichtteilsergänzungsanspruch resultiert. Bei Ehegatten werden Schenkungen ohne zeitliche Grenze für den Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Pflichtteil"

10.6.2024

Sind Stiefkinder erbberechtigt?

Vater, Mutter, Kind – das war lange Zeit die deutsche Durchschnittsfamilie. Mittlerweile hat sich das gesellschaftliche Bild von Familie gewandelt. Rund 10 Prozent aller Familien mit Kindern ...



1.12.2019

Oberlandesgericht Düsseldorf stellt Rechtsprechung auf den Kopf

In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.11.2019 werden dem Pflichtteilsberechtigten Ansprüche zugestanden, die bisher in der Rechtsprechung und auch in der Literatu ...



30.8.2019

Keine Anpassung eines Übergabevertrages

Übertragungsvertrag mit Wohnrecht und Pflegeverpflichtung Häufig wird zu Lebzeiten Grundbesitz auf nahe Verwandte übertragen oder auch an Fremde verkauft bei gleichzeitiger ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie