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Pflichtteilsverzicht

Man kann schon zu Lebzeiten eines späteren Erblassers einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Der Verzicht  muss aber notariell beurkundet werden. Bei der Beurkundung muss der künftige Erblasser persönlich anwesend sein, andernfalls ist der Verzicht unwirksam. Der Verzicht ist flexibel, kann unter einer bedingung stehen oder sich nur auf bestimmte Gegenstände beziehen.
Auf diese Weise können Eltern mit Ihren Kindern einen Pflichtteilsverzicht für den ersten Erbfall vereinbaren, um dem überlebenden Ehegatten die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit zu erhalten. Stirbt ein Ehegatte, (statistisch sterben in der Regel zuerst die Männer) muss der überlebende Ehegatte oft schon knapp kalkulieren, wenn er mit der reduzierten Rente leben muss. Durch einen Pflichtteilsverzicht ist sichergestellt, dass ihn kein Kind nach dem Tod des Ehegatten wirtschaftlich unter Druck setzen kann durch Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches.

Trotz  Pflichtteilsverzicht kann ein Erblasser ein verzichtendes Kind im Testament als Erbe oder Miterbe einsetzen. 

Ein Pflichtteilsverzicht wirkt sich, anders als ein Erbverzicht, nicht auf die Erbquoten oder die Pflichtteilsquoten der anderne Erben aus. Haben Eheleute beispielsweise 4 Kinder und mit einem Kind einen Pflichtteilsverzicht vereinbart, beträgt die gesetzliche Erbquote der anderen Kinder dennoch nur 1/8. Die Hälfte des Nachlasses geht bei gesetzlicher Erbfolge an den überlebenden Ehegatten, die andere Hälfte an die Kinder zu gleichen Teilen. Bei 4 Kindern erbt also jedes Kind ohne Testament 1/8. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/16.

 

Beispiel Pflichtteilsverzicht:

Beim notariellen Pflichtteilsverzicht ist Vorsicht geboten. In der Praxis wird durch die Notare häufig ein Erb- und Pflichtteilsverzicht beurkundet, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gibt. in der Regel wird ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, weil die Beteiligten wirtschaftlich nichts mehr miteinander zu tun haben möchten. Der Erb Verzicht benachteiligt allerdings den Erblasser, weil die Pflichtteilsquoten  der übrigen Pflichtteilsberechtigten mit Ausnahme des Ehegatten sich durch einen Erb Verzicht erhöhen.

Ein Pflichtteilsverzicht kann Sinn machen. Ein Erbverzicht ist nur in ganz besonderen in der Praxis sehr selten vorkommenden Ausnahmefällen sinnvoll.

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