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Lebensgefährten und Erbrecht
Auch nach einem jahrelangen Zusammenleben von Lebensgefährten bestehen keine gesetzlichen Erbansprüche. Soll ein Lebensgefährte am Nachlass beteiligt werden, muss dies in einem Testament erfolgen.
Erbvertrag als Instrument für die gemeinschaftliche Erbfolgeregelung
Anders als Ehegatten ist es Lebensgefährten rechtlich nicht möglich, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Allerdings können Lebensfährten einen notariellen Erbvertrag schließen, wenn sie gemeinschaftlich testieren wollen.
Hohe Steuern für Lebensgefährten
Die steuerliche Belastung ist allerdings in beiden Fällen hoch, da ein Lebensgefährte im Erbschaftssteuerrecht wie ein x-beliebiger Dritter behandelt wird. Den aktuellen Steuerfreibetrag finden sie hier.