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Nachlasspfleger

Nachlasspfleger ist ein Pfleger, der vom Nachlassgericht in Fällen unklarer Erbrechtslage bis zur Annahme der Erbschaft zur Sicherung des Nachlasses bestellt wird. Die Nachlasspflegschaft kann auch nur auf einen Erbteil beschränkt werden. Die Nachlasspflegschaft verdrängt nicht die Verfügungsmacht der (wirklichen) Erben. Diese können z.B. auch für die Erbschaft klagen, wobei sie zurücktreten müssen, wenn der Nachlasspfleger neben ihnen klagt (§ 53 ZPO).

Beispiel für "Nachlasspfleger":

Der Erblasser verstirbt ohne Abkömmlinge zu hinterlassen. Es ist unklar, wer geerbt hat. Der Erblasser war Eigentümer mehrerer Hausanwesen. Das Nachlassgericht bestellt auf Antrag einen Nachlasspfleger, der sich um die Sicherung des Nachlasses kümmert. 

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlasspfleger"

27.1.2019

Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld mittels transmortaler Vollmacht

Nach § 39 Grundbuchordnung (GBO) soll eine Eintragung in das Grundbuch nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht durch die Eintragung betroffen ist, als Berechtigte eingetragen ist. Ausnahmen ...



2.9.2018

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Ein nicht mehr auffindbares Testament ist nicht allein aus diesem Grund ungültig. Jedoch ist derjenige, der  sich auf dieses Testament beruft, darlegungs- und beweispflichtig hinsichtlich ...



27.10.2017

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