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Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand der Ehegatten, der durch Eheschließung begründet wird, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau bleiben in diesem Güterstand, entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung in der Bevölkerung, auch nach der Eheschließung strikt getrennt. Es ändert sich also im Hinblick auf die Vermögenszuordnung zu den einzelnen Ehegatten durch die Eheschließung nichts. Bis zur Beendigung des Güterstandes durch Scheidung oder den Tod eines der Ehegatten gelten diesbezüglich fast die gleichen Regeln wie bei dem ehevertraglich vereinbarten Güterstand der Gütertrennung. 

  Ehegattenerbrecht: Was erbt der Ehepartner?

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zugewinngemeinschaft"

7.4.2019

EU Güterrechtsverordnung (EU-GüVO) in Kraft getreten

Die europäische Idee hat es zurzeit nicht leicht, dabei ist die europäische Integration im Privaten längst Realität: Bereits 2007 hatte jede achte Ehe und jede achte Scheidung e ...



31.3.2018

Ein Ehevertrag mit dem Ausschluss der Zugewinngemeinschaft kann unter gewissen Umständen unwirksam sein

Sittenwidrige Eheverträge spielen in neuester Zeit auch im Erbrecht eine große Rolle. Das OLG Oldenburg hatte mit Beschluss vom 10.05.2017, 3 W 21/17, einen diesbezüglichen Fall zu ...



29.5.2017

Geerbter Pflichtteilsanspruch unterliegt der Erbschaftsteuer - auch ohne Geltendmachung

Erbt jemand einen Pflichtteilsanspruch von einem verstorbenen Pflichtteilsberechtigten, dann unterliegt dieser Anspruch der Erbschaftsteuer, selbst wenn der Erblasser den Pflichtteilsanspruch noch ...



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